• Elternbeiträge sind einkommensabhängig gestaffelt
  • ein geringer Zuschlag erfolgt für die Ferienbetreuung
  • Zuschüsse können beantragt werden

Für das zweite teilnehmende Kind vermindert sich der Elternbeitrag um die Hälfte. Das dritte teilnehmende Kind ist vom Beitrag befreit.

Für das Schuljahr 2022/2023 sind die Beiträge neu festgesetzt worden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Schulträger (Gemeinde).

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